„Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ seit 1. Februar in Kraft

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ ist seit dem 1. Februar dieses Jahres nun auch in Deutschland in Kraft. Die sogenannte „Istanbuler Konvention“ wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Die Übereinkunft von Staaten des Europarates beinhaltet Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und Rechtliche Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, ein Fortschritt, der endlich auch in Deutschland rechtlich bindend für den Gesetzgeber, Verwaltungen und Gerichte ist. Die Istanbuler Konvention muss bei der Verabschiedung von Gesetzen Berücksichtigung finden. Bereits 2011 wurde mit Inkrafttreten mehrerer Gesetze der Schutz von Frauen verbessert, wobei das Gewaltschutzgesetz, die Reform des Sexualstrafrecht – ein Nein ist ein Nein - und der Stalkingparagraph zu nennen sind. Ebenso hatte die Änderung des Polizeigesetzes sowie des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Gesetzeslage in Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt positiv entwickelt.

In Bezug auf Gewalt gegen Mütter und Sorge- und Umgangsverfahren benennt Rechtsanwältin Marina Stieldorf vom Mayener Forum eine weitere Verbesserung, „denn die Gerichte haben jetzt insbesondere bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe die Grundsätze der Istanbuler Konvention zu beachten. Dies gilt vor allem bei Sorge- und Umgangsverfahren, in denen Gewalt gegen die Mütter stattfindet. Im Sinne des Art 31 der Konvention treten auch bei der Umsetzung des Kindeswohl Maßnahmen gegen die Gewalterfahrung der Mutter nicht in den Hintergrund.“

Im nächsten Schritt sieht die Juristin Handlungsbedarf beim Ausbau der Beratungs- und Schutzangebote: „Insbesondere für Flüchtlingsfrauen, Frauen mit Behinderung, für wohnungslose und obdachlose Frauen sowie für Kinder muss noch mehr getan werden.“ Ebenso sei eine Reform des sozialen Entschädigungsrechts überfällig, wobei von der letzten Bundesregierung ein erster Arbeitsentwurf vorliegt. Dieses Gesetz soll zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIII-E) dienen und psychische Gewalt als entschädigungsfähig anerkennen (§ 13 Nr. 2 SGB XIII-E). Jedoch liegt diesbezüglich noch kein Referentenentwurf vor.

 

Das „Mayener Forum gegen Gewalt“ bilden: IST Interventionsstelle Cochem/Mayen des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr e.V., Amtsgericht Mayen, Deutscher Kindeschutzbund Mayen-Andernach e.V., Gesundheitsamt und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mayen-Koblenz, der Stadt Mayen und der Verbandsgemeinde Mendig, JHZ Bernardshof, Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz – MYK-Netz, Jugendamt Stadtverwaltung Mayen, Katholische Familienbildungsstätte, Lebensberatung Mayen, Polizeiinspektion Mayen, die Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Koblenz, der WEISSE RING, drei Rechtsanwältinnen und die Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft Koblenz. Der Arbeitskreis gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen – Region Mayen, Maifeld, Mendig, Vordereifel zielt seit seiner Gründung im Jahr 2006 auf die Optimierung des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder in Mayen und Umgebung.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Homepage des Mayener Forums gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen:

www.mayener-forum-gegen-gewalt.de